Food Truck Beratung
Erfolgreich ins Streetfood Business starten!

Alles eine Frage der Haftung? – Welche Rechtsformen für einen Food Truck geeignet sind

01.03.2022 / aktualisiert am 07.02.2026

Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft, im Hintergrund ein Foodtruck

Kurz vorweg: Es gibt nicht die eine richtige Rechtsform für einen Food Truck.

Welche Rechtsform sinnvoll ist, hängt immer vom individuellen Fall ab.

Neben der Haftungsfrage spielen unter anderem folgende Punkte eine Rolle:

  • Wie hoch ist dein finanzielles Risiko?
  • Wie groß soll dein Unternehmen werden?
  • Arbeitest du allein oder mit Partnern?
  • Wie hoch ist dein buchhalterischer Aufwand?
  • Wie viel Startkapital steht dir zur Verfügung?

In diesem Artikel bekommst du eine fundierte Entscheidungsgrundlage, keine pauschale Empfehlung.

Welche Rechtsformen sind für Food Trucks üblich?

In der Praxis kommen im Food-Truck-Business vor allem diese Rechtsformen vor:

  • Einzelunternehmen
  • GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
  • UG (haftungsbeschränkt)
  • GmbH

Andere Rechtsformen (z. B. AG) spielen im Food-Truck-Alltag faktisch keine Rolle und sind für Gründer uninteressant.

Grundsätzlich lassen sich diese vier Varianten in zwei Gruppen einteilen:

  • Personengesellschaften: Einzelunternehmen, GbR
  • Kapitalgesellschaften: UG, GmbH

Der wichtigste Unterschied liegt in:

  • Haftung
  • Kapitalbedarf
  • Buchführungspflichten

Einzelunternehmen – der klassische Start

Das Einzelunternehmen ist die häufigste Rechtsform bei Food-Truck-Gründungen.

Merkmale:

  • einfache Gründung (Gewerbeanmeldung)
  • kein Mindestkapital
  • überschaubarer Verwaltungsaufwand
  • einfache Buchführung möglich

Nachteil: Du haftest mit deinem gesamten Privatvermögen

Für viele Gründer ist das Einzelunternehmen trotzdem sinnvoll – vor allem:

  • in der Startphase
  • bei überschaubarem Risiko
  • bei Solo-Selbstständigkeit

GbR – wenn ihr zu zweit (oder mehr) startet

Die GbR ist im Grunde ein Einzelunternehmen mit mehreren Personen.

Merkmale:

  • mindestens zwei Gesellschafter
  • Gewerbeanmeldung erforderlich
  • Gesellschaftervertrag dringend empfohlen

Wichtig:

  • Alle Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt
  • Jeder haftet auch für Fehler der anderen

Eine GbR kann funktionieren – erfordert aber sehr klares Vertrauen und saubere vertragliche Regelungen.

UG (haftungsbeschränkt) – der kleine Bruder der GmbH

Die UG ist eine Kapitalgesellschaft und wird oft als "Mini-GmbH" bezeichnet.

Merkmale:

  • Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt
  • theoretisch ab 1 € Stammkapital möglich
  • Eintrag ins Handelsregister
  • notarielle Gründung
  • doppelte Buchführung
  • Geschäftskonto Pflicht

Besonderheit: 25 % des Jahresgewinns müssen als Rücklage gebildet werden

Ziel: späterer Wechsel zur GmbH

Die UG ist oft ein Kompromiss zwischen Haftungsbegrenzung und begrenztem Startkapital – bringt aber deutlich mehr Verwaltungsaufwand mit sich.

GmbH – professionell, aber aufwendig

Die GmbH ist die klassische Kapitalgesellschaft.

Merkmale:

  • Mindeststammkapital: 25.000 €
  • Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt
  • hohe Gründungs- und laufende Kosten
  • komplexe Buchhaltung
  • Steuerberater praktisch Pflicht

Wichtig zu wissen:

  • Während der Gründungsphase haftest du noch persönlich.
  • Erst nach vollständiger Eintragung greift die Haftungsbeschränkung.

Für viele Food-Trucks ist die GmbH erst in einer späteren Wachstumsphase sinnvoll.

Was bedeutet "Haftung" konkret?

Haftung bedeutet schlicht: Wer zahlt, wenn etwas schiefgeht?

  • Einzelunternehmen / GbR → dein Privatvermögen haftet
  • UG / GmbH → nur das Gesellschaftsvermögen haftet (nach abgeschlossener Gründung)

Wichtig: Haftungsbegrenzung ersetzt keine saubere Kalkulation.

Viele Risiken lassen sich besser durch Versicherung und Struktur minimieren als allein durch die Rechtsform.

Welche Rolle spielen Steuern & Buchhaltung?

Ein oft unterschätzter Punkt:

Einzelunternehmen & GbR

  • geringerer buchhalterischer Aufwand

UG & GmbH

  • doppelte Buchführung
  • Jahresabschluss
  • Steuerberater praktisch unumgänglich

Die "sichere" Rechtsform kann schnell zur Kostenfalle werden, wenn der Umsatz (noch) nicht dazu passt.

Fazit

Die Wahl der Rechtsform ist keine ideologische Entscheidung, sondern eine wirtschaftliche.

Viele Food-Trucks starten sinnvoll als:

  • Einzelunternehmen
  • oder GbR

Und wechseln später – wenn:

  • Umsätze steigen
  • Risiken wachsen
  • Strukturen komplexer werden

Wichtig: Lass dich individuell beraten, bevor du dich festlegst.

Die richtige Rechtsform ist kein Bauchgefühl, sondern Teil einer sauberen Gesamtplanung

In meinem Food-Truck-Buch zeige ich dir Schritt für Schritt, wie du typische Gründerentscheidungen – von Rechtsform über Kosten bis zum Geschäftsmodell – realistisch und praxisnah triffst.

👉 zum Food-Truck-Buch

Ähnliche Artikel:

Wie viel Geld kann mit einem Food Truck wirklich verdienen?

Foodtruck eröffnen als Quereinsteiger - Ist das möglich?

Nebenjob: Food Trucker – ist das möglich?

Alle weiteren Blog-Artikel findest du in dieser Übersicht.