Food Truck Beratung
Erfolgreich ins Streetfood Business starten!

Food Trucks und das Thema GEMA

Muss man als Food-Truck-Betreiber GEMA-Gebühren bezahlen? (Stand 2025)

22.02.2022 / aktualisiert am 12.02.2026

Musik schallt aus einem Lautsprecher auf einem roten Foodtruck

Wenn du als Food-Truck-Betreiber Musik abspielen willst – ob im Hintergrund für Kunden oder Mitarbeiter – dann kann das Auswirkungen auf deine Kosten und rechtlichen Pflichten haben. In diesem Artikel zeige ich dir, wann eine Lizenz bei der GEMA nötig ist, wie sie funktioniert und was das für dich bedeutet.

Was ist die GEMA überhaupt?

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist Deutschlands zentrale Verwertungsgesellschaft für Musikrechte. Sie vertritt die Interessen von Komponisten, Textdichtern und Musikverlagen und sorgt dafür, dass Musikurheber für die öffentliche Nutzung ihrer Werke vergütet werden.

Anders als früher musst du Musik nicht mehr geräte- oder plakettenweise anmelden – die GEMA hat ihre Tarife seit 2025 neu strukturiert und bietet eine Vielzahl von Tarifen für unterschiedliche Nutzungsarten (z. B. Hintergrundmusik, Veranstaltungen, Tonträger, Livemusik) an, die du online einsehen und berechnen kannst.

Wann musst du als Food Truck GEMA-Gebühren zahlen?

Du musst eine Lizenz bzw. Gebühren an die GEMA zahlen, wenn du Musik öffentlich wiedergibst.

Als "öffentlich" gilt jede Nutzung, zu der auch unbestimmte Personen Zugang haben – z. B.:

  • Musik, die Kunden oder Passanten hören
  • Hintergrundmusik über Lautsprecher
  • Musik bei Events, Märkten oder Festen
  • Musik, die regelmäßig oder planbar genutzt wird

Diese Pflicht besteht unabhängig davon, wie du die Musik abspielst – ob über Streamingdienste, CDs, Radio oder Videos.

Wichtig: Auch wenn du "nur" eine Playlist im Hintergrund laufen lässt, ist das grundsätzlich eine öffentliche Nutzung.

Wie hoch sind die Kosten heute?

Die Gebühren hängen stark davon ab, wie du Musik nutzt, wie oft und in welchem Rahmen:

Hintergrundmusik im Betrieb

Bei Restaurants oder Geschäften mit Hintergrundmusik bis ca. 200 m² werden laut GEMA teilweise Gebühren von etwa 25 € netto pro Monat genannt, wenn Musik regelmäßig öffentlich gespielt wird.

Der genaue Betrag lässt sich nicht pauschal nennen, weil:

  • die Höhe nach Tarif, Fläche und Nutzung berechnet wird,
  • sich GEMA-Tarife regelmäßig ändern (z. B. neue Tarifstrukturen ab 2025),
  • und du verschiedene Vertragsformen wählen kannst (monatlich, vierteljährlich, jährlich).

Die wichtigste Info dabei: Du kannst im Onlineportal der GEMA selbst mit dem Preisrechner prüfen, was die Nutzung für dich kosten würde.

Muss ich auch zahlen, wenn ich nur gelegentlich Musik spiele?

Ja – sobald Musik öffentlich abgespielt wird, gilt in der Theorie eine Lizenzpflicht.

In der Praxis bedeutet das für sehr sporadische oder einzelne Veranstaltungen, dass du:

  • entweder ein kurzzeitiges Tarifierungsmodell nutzt
  • oder die Musik als Teil einer veranstalteten Nutzung anmeldest

Hier können unterschiedliche GEMA-Tarife greifen und du solltest im Einzelfall prüfen, welcher für dich passt (z. B. für einmalige Stand-Events, Märkte, Wochenend-Gigs etc.).

Gibt es Ausnahmen?

Ja – und hier muss man unterscheiden zwischen gemeinfreier Musik und GEMA-freier Musik.

Gemeinfrei ist Musik, deren Urheber seit mehr als 70 Jahren verstorben sind. Diese Werke unterliegen keinem Urheberrecht mehr und dürfen ohne GEMA-Gebühren genutzt werden.

Daneben gibt es auch GEMA-freie Musik. Das sind Werke von Künstlern oder Bands, die nicht Mitglied der GEMA sind und ihre Musik (bewusst) außerhalb der GEMA verwerten. Solche Musik kann grundsätzlich ohne GEMA-Gebühren abgespielt werden – allerdings nur dann, wenn du sicherstellen kannst, dass der Urheber tatsächlich nicht von der GEMA vertreten wird. Im Zweifel musst du das nachweisen können (z. B. durch entsprechende Lizenzverträge oder Bestätigungen).

Wichtig: "Unbekannt" bedeutet nicht automatisch "GEMA-frei". Entscheidend ist nicht der Bekanntheitsgrad, sondern ob der Urheber Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist.

Und noch klarer formuliert: Bei so gut wie jedem Werk, das im Radio läuft oder die großen Streaming-Dienste dominiert, kannst du davon ausgehen, dass es nicht GEMA-frei ist. Spotify oder YouTube sind keine GEMA-freien Lösungen, selbst wenn du privat dafür zahlst.

Was passiert, wenn ich ohne Lizenz Musik spiele?

Musik öffentlich abzuspielen, ohne sie vorher korrekt bei der GEMA anzumelden, kann theoretisch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Im schlimmsten Fall können:

  • Nachzahlungen für rückwirkende Gebühren,
  • Zuschläge oder
  • zusätzliche Kosten

fällig werden, wenn die GEMA deine Nutzung feststellt (z. B. bei Kontrollen oder späteren Prüfungen).

Das Risiko hängt vom Umfang der Nutzung ab – ein regelmäßiger Betrieb ohne Anmeldung ist risikoreicher als ein einmaliges Event mit vorab geklärter Tarifierung.

Fazit für Food Trucks

  • Ja, du musst GEMA zahlen, wenn du Musik öffentlich abspielst.
  • Die Höhe ist inzwischen nicht mehr pauschal festgelegt, sondern hängt von der Nutzung ab.
  • Regelmäßige Hintergrundmusik kann z. B. um die 25 € pro Monat kosten – für große oder besondere Nutzungen ist es mehr, für kleinere unter Umständen weniger.
  • GEMA-freie Musik / gemeinfreie Musik kann eine Alternative sein, muss aber nachweisbar sein.
  • Die GEMA-Tarife werden regelmäßig angepasst, und du findest die aktuellsten Zahlen im GEMA Onlineportal.

Musik kann Atmosphäre schaffen – aber sie sollte dich nicht überraschen oder unnötig Kosten verursachen.

In der Food Truck Formel zeige ich dir, wie du alle laufenden Kosten im Blick behältst, Risiken vermeidest und dein Business rechtlich sicher aufstellst – damit du dich auf das konzentrieren kannst, was zählt: dein Essen und deine Kunden.

👉 zur Food Truck Formel

Ähnliche Artikel:

Braucht man eine elektronische Registrierkasse im Foodtruck?

Alles eine Frage der Haftung? – Rechtsformen für einen Food Truck

Muss ein Food Truck GEZ zahlen?

Alle anderen Food-Truck-Themen findest du in der Blog-Übersicht.